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Sonderforschungsbereiche an der RWTH


Stellung der SFB an der RWTH Aachen

Komplexe Themen der Grundlagenforschung lassen sich in Sonderforschungsbereichen (SFB) besonders effektiv und ganzheitlich bearbeiten. Dazu werden sie gleichzeitig von Wissenschaftlern mit zum Teil völlig unterschiedlichen Fachrichtungen erforscht. Ein ständiger Austausch von Daten, Erfahrungen, Materialproben und nicht zuletzt auch wissenschaftlichem Personal sorgt dabei für eine überaus enge interdisziplinäre Kooperation der beteiligten Institute. Dadurch erfolgt zudem eine nachhaltige Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in diesen Projekten. Außerdem avancieren die SFB zunehmend zu wichtigen Kriterien für die Evaluierung von Wissenschaft und Forschung, wie sie z.B. in diversen Rankings erfolgt.

Komplexe Themen der Grundlagenforschung lassen sich in Sonderforschungsbereichen (SFB) besonders effektiv und ganzheitlich bearbeiten. Dazu werden sie gleichzeitig von Wissenschaftlern mit zum Teil völlig unterschiedlichen Fachrichtungen erforscht. Ein ständiger Austausch von Daten, Erfahrungen, Materialproben und nicht zuletzt auch wissenschaftlichem Personal sorgt dabei für eine überaus enge interdisziplinäre Kooperation der beteiligten Institute. Dadurch erfolgt zudem eine nachhaltige Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in diesen Projekten. Außerdem avancieren die SFB zunehmend zu wichtigen Kriterien für die Evaluierung von Wissenschaft und Forschung, wie sie z.B. in diversen Rankings erfolgt.

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Interdisziplinäre Zusammenarbeit an der RWTH Aachen

Die RWTH Aachen verfügt über das Know-how hochspezialisierter Experten, die in der Grundlagenforschung ebenso aktiv sind wie in der anwendungsorientierten Forschung.

Diese Spezialisierung erschließt einerseits beständig neue Wissensgebiete. Andererseits erweisen sich die Anforderungen an technische Systeme vielfach als so komplex, dass nur in fachübergreifender Zusammenarbeit Lösungswege zu erschließen sind. Daraus erwächst vielfach die Notwendigkeit, Forschungsvorhaben jenseits der klassischen Fakultätsgrenzen zu konzipieren und durchzuführen.

Die RWTH Aachen hat diese Entwicklung frühzeitig erkannt und mitgeprägt. Die Gründung neuer interdisziplinärer Forschungs-Institutionen und -Organisationsformen trägt dem Ziel Rechnung, Mensch, Technik und Umwelt unter einem ganzheitlichen Blickwinkel zu betrachten. Gerade aus dem effektiven Zusammenspiel unterschiedlicher Disziplinen erwuchsen in den letzten Jahren innovative Produkt- und Prozesslösungen. Als Beispiel können ökologieverträgliche Produktionsverfahren und sozialvertretbare Automatisierungstechniken, der Einsatz sanfter Technologien bei der Stadterneuerung oder der Informatik in der Medizin angeführt werden.

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Definition: Sonderforschungsbereiche (SFB)

Sonderforschungsbereiche (SFB) sind langfristige, in der Regel auf die Dauer von 9 bis 12 Jahren angelegte Forschungseinrichtungen der Hochschulen, in denen Wissenschaftler im Rahmen fächerübergreifender Forschungsprogramme zusammenarbeiten. Die Hochschulen stellen für die Sonderforschungsbereiche eine angemessene personelle und materielle Grundausstattung zur Verfügung; sie sind Antragsteller und Empfänger der Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Sonderforschungsbereiche ermöglichen die Bearbeitung anspruchsvoller, aufwändiger und langfristig konzipierter Forschungsvorhaben durch Konzentration und Koordination der in einer Hochschule vorhandenen Kräfte. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gehört zu ihren besonderen Aufgaben. Sonderforschungsbereiche sind gekennzeichnet durch Kooperation über die Grenzen der Fächer, Institute, Fachbereiche und Fakultäten hinweg. Sie können unter der Voraussetzung der Schwerpunktbildung in einer Hochschule auch Projekte aus benachbarten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie die Zusammenarbeit mit Industrie und Wirtschaft in ihre Forschungsprogramme einbeziehen. Sonderforschungsbereiche pflegen wissenschaftliche Beziehungen zu Hochschulen, anderen Forschungseinrichtungen und Forschern im In- und Ausland.

Die DFG erhält die Mittel zur Förderung der Sonderforschungsbereiche zu 58 Prozent vom Bund (Bundesministerium für Bildung und Forschung) und zu 42 Prozent von allen Ländern gemeinsam. Die an einem Sonderforschungsbereich beteiligten Wissenschaftler entscheiden über die wissenschaftliche Entwicklung und laufenden Angelegenheiten des Sonderforschungsbereichs. Dazu geben sie sich im Einvernehmen mit der Hochschule und in Abstimmung mit der DFG eine Geschäftsordnung. Die DFG führt eine Begutachtung der Programm- und Finanzplanung jedes Sonderforschungsbereichs einschließlich einer Bewertung der bis dahin geleisteten Forschungsarbeit in Abständen von vier Jahren durch. Auf der Grundlage dieser Begutachtung, die mit Hilfe vieler ehrenamtlich als Gutachter tätigen externen Wissenschaftler am Ort des Sonderforschungsbereichs stattfindet, entscheidet der aus Wissenschaftlern und Vertretern der zuständigen Bundes- und Landesministerien zusammengesetzte Bewilligungsausschuss der DFG jährlich über die Förderung der Sonderforschungsbereiche.

Im Rahmen des Programms „Sonderforschungsbereiche“ werden verschiedene Formen seitens DFG gefördert:

Sonderforschungsbereiche (SFB)
ermöglichen die Bearbeitung umfassender Forschungsvorhaben durch Konzentration der in einer Hochschule vorhandenen Kräfte. Strukturziel ist die Schwerpunktbildung in einer Hochschule ("Ortsprinzip").

Kulturwissenschaftliche Forschungskollegs (SFB/FK)
Für SFB/FK gelten dieselben Grundsätze wie für Sonderforschungsbereiche, sie müssen jedoch bestimmten thematischen und strukturellen Kriterien genügen: Transdisziplinarität und Internationalisierung der Forschung in Thematik und Kooperation sowie verstärkte Nachwuchsförderung durch spezielle Studienprogramme.

Transregio (SFB/TR)
sind Sonderforschungsbereiche, die an mehreren Standorten angesiedelt sind. Die Beiträge der Kooperationspartner müssen für das gemeinsame Forschungsziel essentiell, komplementär und synergetisch sein. Strukturziel ist die überregionale Vernetzung von fachübergreifenden Forschungsinteressen und materiellen Ressourcen.

Transferbereiche (TFB)
dienen der Umsetzung der in einem Sonderforschungsbereich erzielten Ergebnisse wissenschaftlicher Grundlagenforschung in die Praxis durch die Kooperation der Forschungsinstitutionen mit Anwendern.

Nachwuchsgruppen
in Sonderforschungsbereichen unterstützen die frühe Selbständigkeit von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

Internationale Kooperationen
Die Förderung internationaler Kooperationen stellt eine wichtige Komponente des SFB-Programms dar. Wissenschaftliche Partner aus dem Ausland können auch mit eigenen Vorhaben integriert werden.

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Profil der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die zentrale Organisation zur Förderung der Forschung an Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungsinstituten in Deutschland. Kennzeichen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist ihre Struktur als Organisation der Selbstverwaltung der Wissenschaft: alle Förderungsentscheidungen werden aufgrund der Voten von ehrenamtlich tätigen, gewählten Gutachtern getroffen. Die DFG dient der Wissenschaft in allen ihren Zweigen durch die finanzielle Unterstützung von Forschungsvorhaben und durch die Förderung der Zusammenarbeit unter den Forschern. Sie berät Parlamente und Behörden in wissenschaftlichen Fragen, pflegt die Verbindungen der Forschung zur Wirtschaft und zur ausländischen Wissenschaft und vertritt die Belange der Forschung auf internationaler Ebene. Ihre besondere Aufmerksamkeit gilt der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Bei der Forschungsförderung unterscheidet die DFG verschiedenen Verfahren:

Normalverfahren: Es bildet den Kern der Forschungsförderung durch die DFG. Im Normalverfahren kann jeder Forscher mit einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Ausbildung Anträge auf Finanzierung eines Forschungsvorhabens stellen.

Schwerpunktprogramm: Besonderes Kennzeichen eines Schwerpunktprogramms ist die überregionale Kooperation der teilnehmenden Wissenschaftler. Schwerpunktprogramme können vom Senat der DFG eingerichtet werden, wenn die koordinierte Förderung für das betreffende Gebiet wissenschaftlichen Gewinn verspricht. Ein Schwerpunktprogramm wird in der Regel für die Dauer von 6 Jahren gefördert. Zur Mitarbeit in einem Schwerpunktprogramm fordert die DFG die interessierten Wissenschaftler zu bestimmten Terminen auf, Anträge vorzulegen.

Forschergruppe: Die Forschergruppe ist ein mittelfristiger Zusammenschluss mehrerer, in der Regel an einem Ort wirkender Wissenschaftler. Diese arbeiten gemeinsam an einer besonderen Forschungsaufgabe, die nach ihrem thematischen, zeitlichen und finanziellen Umfang über die Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Einzelförderung des Normal- oder Schwerpunktverfahrens hinausgeht. Die Förderung von Forschergruppen soll helfen, für eine mittelfristig - meist auf 6 Jahre - angelegte, enge Zusammenarbeit die notwendige personelle und materielle Ausstattung bereitzustellen. Forschergruppen tragen häufig dazu bei, neue Arbeitsrichtungen zu etablieren.

Sonderforschungsbereiche: s.o.

Graduiertenkollegs sind langfristige, aber nicht auf Dauer angelegte Einrichtungen der Hochschulen zur Förderung des graduierten wissenschaftlichen Nachwuchses (Doktoranden) durch Beteiligung an der Forschung. Sie ergänzen das traditionelle System der individuellen Doktorandenbetreuung durch einen Hochschullehrer. Doktoranden sollen in Graduiertenkollegs Gelegenheit finden, im Rahmen eines systematisch angelegten Studienprogramms ihre Promotion vorbereiten zu können und mit ihrer Dissertation in einem umfassenden Forschungszusammenhang zu arbeiten. Graduiertenkollegs dienen insofern einer forschungsorientierten Integration von Forschung und Ausbildung.

Eine weitere wesentliche Aufgabe der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die Beratung von Parlamenten und Behörden in wissenschaftlichen Fragen. Eine große Zahl von Fachkommissionen und Ausschüssen liefert wissenschaftliche Grundlagen für Gesetzgebungsmaßnahmen, vor allem im Bereich des Umweltschutzes und der Gesundheitsvorsorge.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist der Rechtsform nach ein Verein des bürgerlichen Rechts. Ihre Mitglieder sind wissenschaftlichen Hochschulen, die Akademie der Wissenschaften, Forschungseinrichtungen von allgemeiner wissenschaftlicher Bedeutung, die Max-Planck-Gesellschaft und die Fraunhofer-Gesellschaft sowie eine Reihe von wissenschaftlichen Verbänden. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhält sie Mittel vom Bund und den Ländern sowie eine jährliche Zuwendung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft. Zusätzlich stellt der Bund Mittel mit besonderer Zweckbestimmung zur Verfügung, z.B. für Kongresse, Buchspenden an ausländische Einrichtungen oder den Wissenschaftleraustausch.

Jeder deutsche Wissenschaftler kann bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft Anträge auf Förderung stellen. Die Anträge werden Fachgutachtern vorgelegt, die für jeweils vier Jahre von den Forschern in der Bundesrepublik Deutschland in einzelnen Fächern gewählt werden.

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